Hausordnung Offroadpark "Böser Wolf"

Betreiber:
Knüllwalder Tagebau
GmbH & Co. Betriebs KG
Hellwig-Werke 4
34593 Knüllwald-Remsfeld

Das Gelände besteht aus einer Waldsektion und einem Tagebaubereich und dient dem Befahren von Wegstrecken. Wege sind auf der ausgehändigten Streckenkarte rot markiert. Es dürfen keine anderen Flächen oder Wege befahren werden.
Im Wald dürfen nur neben den betreibereigenen Fahrzeugen PKW und LKW bis max. 5 Tonnen Gewicht fahren. Im Tagebau gibt es keine Größen- und Gewichtsgrenzen.
Zugelassen sind nur eigene, zulassungsfähige, Geländewagen mit gültiger Kfz Haftpflicht- oder Sportgeräteversicherung. Die Versicherung ist mitzuführen.
Quads/ATV/Motorräder sind aus Sicherheitsgründen ausgeschlossen.

    1. Verhalten im Gelände
      1.1 Verhaltensregeln
      Bei der Benutzung der Tagebau- und Waldstrecken hat die Sicherheit höchsten Stellenwert!
      Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO.
      Die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Gelände beträgt 20km/h. Die Geschwindigkeit ist immer den tatsächlichen Gegebenheiten, der Örtlichkeit, sowie dem fahrerischem Können anzupassen.
      Jeder Teilnehmer und seine Insassen sind verpflichtet, während der gesamten Zeit auf dem Gelände die in den Fahrzeugen befindlichen Sicherheitseinrichtungen zu benutzen.
      Den Anweisungen des Betreibers und/oder Instruktoren ist unbedingt Folge zu leisten, andernfalls wird ein Platzverweis ausgesprochen.
      Das Rauchen, Feuer oder andere offene Energiequellen sind im gesamten Waldbereich verboten.

      1.2 Fahrregeln
      Abgesperrte, bepflanzte und farbig gekennzeichnete Bereiche im Gelände dürfen nicht befahren werden. Dies gilt besonders für die in der Streckenkarte gekennzeichnete Fläche Naturschutzgebiet (Wiese zwischen Wald und Tagebau) und dem Tonplatz.
      Die Waldsektion und der Tagebau sind Produktionsflächen mit gewerblicher Nutzung. Deshalb keine Abholzungen von Waldbestand und kein Befahren der Schüttgutberge.
      Es ist verboten unter Zuhilfenahme von Gerätschaften (Axt, Säge o.Ä) Veränderungen an der Wegstrecke durchzuführen. Sollten aus technischen Gründen Bergungen von Fahrzeugen notwendig sein, so sind die Hilfsmittel auf Rampen, Sandbleche und Winden beschränkt. Weiterführender Einsatz von Gerät bedarf der Zustimmung des Betreibers. Beim Einsatz von Winden, müssen diese so beschaffen sein, dass keine Bäume beschädigt werden. Kosten für die Bergung durch schweres Gerät (Baumaschinen, Kran etc.) trägt der Fahrzeugführer und ist sofort zu entrichten.
      Auf freilaufende Tiere ist im gesamten Gelände Rücksicht zu nehmen. In der Waldsektion sind entsprechende Geräuschemissionen zu beachten. Fahrzeuge müssen über einen der Bauart entsprechenden Geräuschdämpfer verfügen.
      Der jeweilige Nutzer verpflichtet sich, nicht einsehbare Bereiche zu erst zu Fuß zu erkunden, bevor er diese mit dem Fahrzeug befährt.
      Vor jeder Sektion muss sich der jeweilige Nutzer selbst vergewissern, ob das von ihm geführte Fahrzeug für die Durchfahrt dieses Bereiches geeignet ist.
      Der Betreiber übernimmt keinerlei Haftung für Schäden am Fahrzeug und an Personen, die dadurch entstehen, dass das Fahrzeug nicht für die Strecke geeignet war oder der Schaden auf eigene Fahrfehler zurück zu führen ist.
      Nach der Geländefahrt und nach schwierigen Strecken ist das Fahrzeug auf eventuelle Schäden zu überprüfen. Sobald Beschädigungen am Fahrzeug festgestellt werden, ist der Geländebereich sofort zu verlassen.
    Verhalten nach dem Fahren im Gelände
      2.1 Meldepflicht bei Schäden
      Jeder Geländenutzer hat die Pflicht, jede selbst verursachte oder bemerkte Beschädigung an einem Hindernis und am Gelände sofort zu melden. Diese Meldepflicht bezieht sich auch auf eigene oder Unfälle Dritter.

      2.2 Sauberkeit
      Vor verlassen des Geländes ist die Betrieb- und Verkehrssicherheit des Kfz zu überprüfen. Bei Bedarf muss der ortsansässige Abschleppdienst das Fahrzeug, auf Kosten des Fahrzeugführers, in eine Werkstatt transportieren. Es ist untersagt Betankungen oder sonstige Wartungsarbeiten vor Ort durchzuführen, die zu einem negativen Einfuß auf die Umwelt führen könnten. Es befinden sich auf dem Gelände keine Service-, Tank- bzw. Reparatureinrichtungen und es wird kein Service angeboten.
      Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass mit stark verschmutzten Fahrzeugen nicht auf öffentliche Straßen gefahren werden darf, sofern hierdurch die Straße verschmutzt wird. Jedes Fahrzeug ist daher vor Verlassen des Geländes zu reinigen ggf. ist die LKW- Reifenwaschanlage oder ein Kärcher zu nutzten. Die Nutzung ist auf eigene Gefahr. Der Betreiber übernimmt keine Schäden am Fahrzeug. Reinigungskosten trägt der Fahrzeugführer. Preise sind vor Fahrtantritt in der Anmeldung zu erfragen.
      Die Müllentsorgung ist auf dem gesamten Gelände untersagt und wird sofort zur Anzeige gebracht. Bei Zuwiderhandlungen wird ein Platzverweis ohne Rückerstattung des Fahrgeldes ausgesprochen und Entsorgungskosten berechnet. Dies gilt auch beim Camping.

 

Haftungsausschlusserklärung Offrodpark Böser Wolf

    Der Betreiber/Grundstückbesitzer übernimmt keine Haftung bei Unfällen, insbesondere Sachschäden und/oder Personenschäden.
    Haftpflichtansprüche der jeweiligen Benutzer gegenüber dem Betreiber oder sonstigen beauftragten Personen und Mitarbeitern sind ausgeschlossen. Jeder Gast/Benutzer haftet uneingeschränkt für Sach- und Personenschäden, die auf sein Verschulden zurück zu führen sind. Dies gilt insbesondere für Schäden infolge unsachgemäßer Fahrweise.
    Hiermit erkläre ich und erkenne durch meine Unterschrift ausdrücklich an, dass ich ausschließlich und uneingeschränkt auf eigene Gefahr und eigenes Risiko das Gelände betrete, mich dort aufhalte und Fahrzeuge benutze. Den Sicherheitsabstand von 10m zu Abbruchkanten halte ich ein. Ich werde mich nicht ohne Instruktor des Veranstalters im Gefahrenbereich von Baumaschinen aufhalten oder diese betreten.
    Der Geländebetreiber/-besitzer übernimmt keine Haftung für Sachschäden aus dem Betrieb des angemieteten Fahrzeugs und/oder für solche Schäden, die durch den Betrieb anderer Fahrzeuge, deren Fahrer und/oder mein Verhalten entstehen.
    Die Nutzung der LKW-Reifenwaschanlage erfolgt auf eigenes Risiko. Der Betreiber/Besitzer übernimmt keine Haftung an Personen oder Sachschäden. Bei Beschädigungen der Anlage durch unsachgemäße Bedienung, wird eine Selbstbeteiligung von 500,00€ fällig. Die Kosten betragen 2,50€ für die einmalige Nutzung der Waschanlage und 2,50€ für 5 Min. Kärcher. Die Fahrzeuge dürfen das Gelände nicht mit Schmutzigen Reifen verlassen. Reinigungspflicht!
    Das Betreten und der Aufenthalt auf dem Gelände, sowie die Teilnahme an Aktivitäten erfolgt ausschließlich auf mein eigenes Risiko. Die Haftung für jeglichen Schadeneintritt wird ausgeschlossen. Ich trage allein die zivil- und strafrechtliche Verantwortung für die mir und/oder dem von mir gesteuerten Fahrzeug verursachten Personen-, Sach- und Vermögensschäden.
    Wird der Geländebetreiber von anderen Teilnehmern ihrer Veranstaltungen auf Ersatz von Schäden in Anspruch genommen, die ich verursacht habe, so stelle ich den Geländebetreiber hiervon auf erste Anforderungen hin frei.
    Ich versichere, dass ich an keinerlei körperlichen Gebrechen leide, und /oder unter Alkohol/Drogen- oder Medikamenteneinfluss stehe, die meine Fahrtüchtigkeit beeinflussen können.
    Anweisungen vom Geländebetreiber und/oder seinen Mitarbeitern werde ich ausnahmslos Folge leisten. Für Schäden, die an den von mir benutzten Fahrzeugen durch eigenes oder Fremdverschulden unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass ich Anweisungen vom Geländebetreiber oder dessen Mitarbeitern nicht Folge geleistet habe, übernehme ich die uneingeschränkte Haftung.
    Zuwiderhandlungen werden notfalls strafrechtlich verfolgt.
    Ich erkläre mich damit einverstanden, dass meine persönlichen Daten zum Zwecke der Datenverarbeitung gespeichert werden und im direkten Zusammenhang mit der Geländenutzung Verwendung finden. Ich stimme zu, dass Fotos von mir und meinem Fahrzeug im Internet für Werbezwecke veröffentlicht werden.
    Sollten einzelne Punkte dieser Geschäftbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit der übrigen Regelungen.
    Die vorstehenden Bedingungen und die mir ausgehändigte Hausordnung und Verhaltensregeln zum Baumaschinenfahren habe ich gelesen, verstanden und erkenne sie durch meine Unterschrift uneingeschränkt und rechtsverbindlich an.
    Aktueller Stand 01.03.09

    Streckenkarte:
    (zum vergrössern anklicken)